 Infos zu sozial geförderte WohnungenGebühr:Bürger der Stadt Kulmbach, die unter die gesetzlich bestimmten Einkommensgrenzen fallen, können die Berechtigungsbescheinung zum Bezug einer sozial geförderten Wohnung beantragen. Die Einkommensgrenzen sowie alle notwendigen Informationen können Sie den „Erläute-rungen zum Ausfüllen des Formblatts Stabau III a sowie der Einkommenserklärung für den/die Antragsteller/in" entnehmen. Gebühr: 15,00 € Formulare: |  |  Abfallentsorgung Landkreis KulmbachArchitekturwettbewerb Campus Kulmbach Lebensmittelstandort Kulmbach |  |