1. Angelegenheiten der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit einer Großen Kreisstadt
2. Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG), des Gesetzes zum Schutz der Sonn- und Feiertage (FTG), des Glücksspielstaatsvertrages, der Taubenfütterungs-verbotsverordnung, des Gaststättengesetzes, des Ladenschlussgesetzes, des Arzneimittelgesetzes, des Sprengstoffgesetzes
3. Erlaubniserteilungen für Veranstaltungen auf der Straße gem. § 29 Abs. 2 StVO (ohne hierfür ggf. erforderliche verkehrsrechtliche Anordnungen – siehe hierzu 540)
4. Schwertransporte
5. Kommunale Überwachung des ruhenden Verkehrs
6. Ausnahmegenehmigungen jeglicher Art (z.B. Parkausweise, Befahren der Fußgängerzone)
7. Baustellenüberwachung in verkehrsrechtlicher Hinsicht nach Vorlage der zugehörigen verkehrsrechtlichen Anordnung im Rahmen der KVÜ
8. Ferienreiseverordnung und Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot
9. Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen im Sinne des § 47 Abs. 4 BImSchG
10. Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht
11. Gewerbeangelegenheiten
12. Sühneangelegenheiten
13. Obdachlosenangelegenheiten
14. Ordnungsaufgaben auf dem Gebiet der Gesundheitsaufsicht (z. B. Bestattungswesen, Leichenpässe, Umbettungsgenehmigungen, Beerdigung unbekannter Leichen bzw. Leichen ohne Angehörige)
15. Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren innerhalb der genannten Zuständigkeitsbereiche
16. Betreuung des Seniorenbeirates
17. Verwaltung der Feuerwehren im Stadtgebiet Kulmbach
18. Beschaffung und Unterhalt von Feuerwehrschutzeinrichtungen, Feuerwehrfahrzeugen und Feuerwehrschutzausrüstung
19. Abrechnung von Feuerwehreinsätzen und Sicherheitswachen
20. Koordinierungsstelle für die Bedarfsdeckung von Löschwasser
21. Verbleibende Aufgaben der Stadt Kulmbach im Rahmen des Zivilschutzes (z. B. Warn- und Alarmdienst, Sicherstellung der Versorgung u. ä.)
22. Durchführung des Vorverfahrens bei Wild- und Jagdschäden
23. Zusammenarbeit (Betreuung, Entwicklung, Förderung) mit dem Landratsamt Kulmbach als Aufgabenträger des ÖPNV sowie Mitarbeit beim Nahverkehrsplan