 Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)Die Stadt Kulmbach beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse. Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Stadt Kulmbach in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt. Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt. Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Kulmbach gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt bittet daher, bis spätestens 10.11.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen. Die Stadt Kulmbach hat im Zeitraum vom 21.09.2021 – 10.11.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden. |  |  Abfallentsorgung Landkreis KulmbachArchitekturwettbewerb Campus Kulmbach Lebensmittelstandort Kulmbach |  |