Satzungen nach § 34 BauBG
Die Satzungen gem. § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch - Klarstellungssatzung (Nr. 1) bestätigt einen vorhandenen Innenbereich
- Entwicklungssatzung (Nr. 2) macht eine Ansiedlung zum Innenbereich
- Ergänzungs- bzw. Abrundungssatzung (Nr. 3) erweitert einen vorhandenen Innenbereich in den Außenbereich
legen die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile fest und grenzen damit planungsrechtlich einen Innenbereich vom Außenbereich ab. Damit wird festgelegt, welche bestehenden baulichen Anlagen dem planungsrechtlichen Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen sind und auf welchen noch unbebauten Flächen bauliche Anlagen auf der Grundlage des § 34 BauGB planungsrechtlich zu beurteilen sind.
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