Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des Bieres
Deutsch
Deutsch
Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des BieresKulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair

Baumschutzverordnung der Stadt Kulmbach

Die Stadt Kulmbach hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach vom 14.09.1994 eine Verordnung zum Schutz des Bestandes an Bäumen in der Stadt Kulmbach erlassen. Durch die Baumschutzverordnung geschützt sind alle Bäume, die einen Stammumfang von 80 cm und mehr in 130 cm Höhe über dem Erdboden haben und innerhalb genau begrenzter Gebiete - im Wesentlichen alle Siedlungsbereiche - liegen.
Ebenfalls geschützt sind mehrstämmige Bäume, deren Summe der Stammumfänge 100 cm und mehr beträgt und mindestens ein Stamm einen Umfang von 50 cm und mehr erreicht. Nicht unter die Verordnung fallen Nadel- und Obstbäume, mit Ausnahme von Walnußbäumen.
Es ist verboten, Bäume die unter die Schutzverordnung fallen, ohne Genehmigung der Stadt Kulmbach zu entfernen, zu zerstören oder zu verändern.
Der räumliche Geltungsbereich der Baumschutzverordnung kann bei der Stadt Kulmbach, Bau- und Planungsabteilung, SG 520 jederzeit eingesehen werden.

Link: Stadtrecht
Veranstaltungskalender

Abfallentsorgung Landkreis Kulmbach

Internetstadtplan

Lebensmittelstandort Kulmbach