Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des Bieres
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Willkommen in Kulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair & der heimlichen Hauptstadt des BieresKulmbach - Die Markgrafenstadt mit Flair

Allgemeine Informationen

Falls Sie sich entschlossen haben, einen Bauplatz bzw. ein Erbbaurecht zu erwerben, bitten wir Sie, den zutreffenden Bewerbungsvordruck auszufüllen und an die Stadt Kulmbach, Liegenschaftsverwaltung, zurückzusenden. Der Stadtrat wird dann in seiner nächsten Sitzung über Ihre Bewerbung entscheiden. Dieser Stadtratsbeschluss ist auf drei Monate begrenzt, d.h., die notarielle Beurkundung muss innerhalb dieser drei Monate erfolgen, ansonsten verliert dieser Stadtratsbeschluss seine Gültigkeit.

Soweit Sie weitere Informationen über den Bauplatz benötigen, bitten wir Sie, mit der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Kulmbach, Oberhacken 8, 95326 Kulmbach, Telefon 09221/940-245, E-Mail liegenschaftsverwaltung@stadt-kulmbach.de, Verbindung aufzunehmen.

Bei Fragen über die mögliche und zulässige Bebauung der Grundstücke erteilt Ihnen die Planungsabteilung, Sachgebiet Stadtentwicklung/Stadtplanung, Oberhacken 8, 95326 Kulmbach, Telefon 09221/940-350, E-Mail Stadtplanung@stadt-kulmbach.de gerne Auskunft.

Sollten Sie Fragen zum Baugenehmigungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Bauaufsicht der Abteilung Baugenehmigung / Denkmalschutz, Telefon 09221/940-338, E-Mail mario.ehrhardt@stadt-kulmbach.de

Hinsichtlich Stand und Besonderheiten der leitungsmäßigen Erschließung der Baugrundstücke (Hausanschlüsse) empfehlen wir, mit den Stadtwerken (Telefon 09221/9042-0), dem Sachgebiet Tiefbau der Bau- und Planungsabteilung (Telefon 09221/940-312) sowie der Bayernwerk AG, Hermann-Limmer-Str. 9, 95326 Kulmbach (Telefon 09221/808-0) und den Vertriebsstellen der Deutschen Telekom Kontakt aufzunehmen.

Allgemeine Kosten im Zusammenhang mit dem Bauplatzerwerb:
a) Kosten für die Hausanschlüsse (Gas, Kanal, Wasser, Strom etc.)
b) Vermessungskosten
c) Notar- und Grundbuchgebühren (für notariellen Vertrag sowie evtl. Kaufpreisfinanzierungen)
d) 3,5 % Grunderwerbsteuer


Bedingung

Die Bauplatzkäufer sind verpflichtet, auf dem Grundstück ein Wohnhaus zur eigenen Nutzung im Rahmen der Festsetzung des Bebauungsplans innerhalb einer Frist von drei Jahren nach grundbuchamtlicher Eigentumsumschreibung zu errichten.


Hinweis

Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung den bei den einzelnen Baugebieten hinterlegten Bewerbungsvordruck. Telefonische Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

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