 Die Grundstücke sind voll erschlossen, der Baubeginn kann sofort nach Vorliegen der Baugenehmigung erfolgen.
Für Interessenten stehen folgende Unterlagen zur Verfügung: KaufpreislisteBauplatz Nr. | Fläche (ca.Angabe) | Kaufpreis/qm (ohne Erschließungsbeitrag) | Erschließungs- beitrag/qm 1) | Erbbauzins/qm/ Jahr 2) | Bemerkungen
| 141/3 | 792 qm | 64,-- € | 20,45 € | 2,56 € | |
1) Der hier genannte Erschließungsbeitrag beinhaltet lediglich die straßenmäßige Erschließung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches. Nicht enthalten sind hier u.a. die Hausanschlusskosten. 2) Der Erbbauzins errechnet sich pro Quadratmeter und Jahr. Der Erbbauzins ist vergleichbar mit einer Mietzahlung. Durch den Erbbauzins wird das Grundstück nicht abbezahlt. Bei Erwerb des Baugrundstücks im Wege des Erbbaurechts wird vier Wochen nach notarieller Beurkundung der Erschließungsbeitrag zur Zahlung fällig. Der Erbbauzins wird in zwei Halbjahresraten (01.04. und 01.10.) jeden Jahres zur Zahlung fällig. Ein späterer Ankauf des Erbbaugrundstücks ist jederzeit möglich. |  |  Abfallentsorgung Landkreis KulmbachArchitekturwettbewerb Campus Kulmbach Lebensmittelstandort Kulmbach |  |